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Einverständnis (Recht am eigenen Bild)

Da wir unsere Arbeit mit Ihren Kindern oder das Engagement der Eltern in unserem Verein, auf unserer Homepage bzw. unserem Jahresheft oder in Presseberichten bildlich dokumentieren, benötigen wir gemäß § 22 KunstUrhG (Kunsturhebergesetz) für die Veröffentlichung dieser Bilder die Einwilligung der Abgebildeten bzw. deren gesetzlichen Vertreter.

Wir bitten Sie, die nachfolgende [ Einverständniserklärung Öffentlichkeitsarbeit ] zu unterschreiben.

Diese Einwilligung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden (Bitte NUR schriftlich an die Geschäftsstelle).